Kündigung nach Schadensfall - zu welchem Zeitpunkt kündigen

06.09.2007 14:31:47

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Mandant hatte einen ED-Schaden, gestern kam das Abrechnungsschreiben mit
einem Scheck von 500 € von der Versicherungskammer.
Der Kunde zahlt die Inventarversicherung monatlich.
Hauptfälligkeit ist jeweils der 01.08.
Kann ich den Vertrag auch zum 01.10.2007 kündigen .... oder stehen dann der
Kammer noch die Beiträge bis 08/2008 zu ?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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