Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung Haftpflicht

08.04.2005 17:10:33

Hallo werte Kollegen,

gemäß den AHB kann eine Haftpflichtvers. wegen Beitragserhöhung gekündigt
werden. Die Bayer. Vers.kammer hat jedoch eine Einschränkung bei Verträgen die
vor 1994 abgeschlossen wurden: hier muß die Erhöhung mindestens 10 %
betragen, sonst keine Kündigung möglich.
Sinnigerweise wurde nur um 9,99 % (!!!!!!!!!! .-)) erhöht und die Kündigung
mit Hinweis hierauf abgelehnt.
Ich benötige Infos ob und inwieweit diese Klausel und genanntes Verfahren
fragwürdig oder rechtsungültig ist.

Danke für die Mühe,

Ihr

[Name ausgeblendet]

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