Kündigungsverweigerung

12.09.2013 11:15:49

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier ein Feedback zu meiner Anfrage bei Ihnen. Es ging um die Zurückweisung
einer Kündigung durch die Ergo (im August) weil das Wort "Kündigung" nicht
ausdrücklich im Maklervertrag stand.

Wie von Ihnen vorgeschlagen habe ich daraufhin meinen Mandanten ein
Schreiben unterschreiben lassen, dass er selbstverständlich auch eine
Kündigung unter einer Willenserklärung versteht und er das ausdrücklich
genau so möchte. Außerdem bat ich darum, den Kundenwillen nun zu erfüllen.

Und dann hats geklappt, die Kündigungsbestätigung liegt uns inzwischen vor.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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