KV-Pflicht bei ALG II

21.05.2010 10:45:47

Sehr geehrte Kollegen,

ich bitte Sie um Unterstützung zu folgendem Sachverhalt:
Der Interessent, über mehr als 10 Jahre selbstständig, muss Insolvenz
anmelden. Dem vorausgegangen ist zum 30.04.2010 die Kündigung seines PKV
Versicherers nach § 38 VVG. Nun steht er beim Amt für Arbeit, soll ALG II
erhalten, benötigt aber eine KV kraft Gesetzes. Bei den von mir angefragten
GKV's kamen nur ablehnende Aussagen, da keine Versicherungspflicht in der
GKV besteht. Wie sieht hierzu die Gesetzeslage aus?

-Hätte die PKV unter Einhaltung des Gesetzes (Krankenversicherungspflicht in
D) überhaupt kündigen dürfen, oder eine Beitragsstundung ohne Leistungen
bzw. den Basistarif anbieten müssen. (Obwohl der Basistarif zum versicherten
Tarif (Tarif neue Bundesländer) auch nicht preiswerter gewesen wäre?
- Wo ist der Interessent jetzt zu versichern? PKV? Kann mir die Reaktionen
bei der Antragsstellung (Kündigung nach § 38 + Basistarif + ALGII) schon mal
vorstellen! GKV - mit welcher Grundlage? Aber um nicht gegen das Gesetzt zu
verstoßen, benötigt der Interessent ja eine KV......

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Meinungen, auch Herr [Name ausgeblendet]
Hilfe ist erwünscht!

Ein frohes Pfingstfest

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...