Kann ein VN rueckwirkend Vers-Schutz erkaufen

07.02.2008 11:03:11

Guten Morgen werte KollegInnen!

Unfallversicherung bei der XY

Zahlungsweise im Quartal - Fälligkeit: 01.03.07 - 01.07.07

21.06.07 Mahnverfahren per normalen Brief eingeleitet

15.11.07 Unfall mit schweren Schädel-Hirn-Trauma

26.11.07 Kündigung wg VVG 39 zum Datum: "mit sofortiger Wirkung".

Zur grundsätzlichen Frage:

Teil A:
Mit welchem Recht kann der VR eine Prämie rückwirkend einfordern,
die bei Zahlung nicht mehr zum nachträglichen Versicherungsschutz führt?

Teil B:
Hier dürfte der VR doch nur noch die sog Verwaltungskosten einklagen (!) -
oder?

Gab es diese Diskussion schon mal im Archiv?

Die VN ist eine arme Person - Hartz IV Empfängerin - dies als Randbemerkung!

Einen schönen Gruß

[Name ausgeblendet]

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