Kann ein VN rueckwirkend Vers-Schutz erkaufen
07.02.2008 11:03:11
Guten Morgen werte KollegInnen!
Unfallversicherung bei der XY
Zahlungsweise im Quartal - Fälligkeit: 01.03.07 - 01.07.07
21.06.07 Mahnverfahren per normalen Brief eingeleitet
15.11.07 Unfall mit schweren Schädel-Hirn-Trauma
26.11.07 Kündigung wg VVG 39 zum Datum: "mit sofortiger Wirkung".
Zur grundsätzlichen Frage:
Teil A:
Mit welchem Recht kann der VR eine Prämie rückwirkend einfordern,
die bei Zahlung nicht mehr zum nachträglichen Versicherungsschutz führt?
Teil B:
Hier dürfte der VR doch nur noch die sog Verwaltungskosten einklagen (!) -
oder?
Gab es diese Diskussion schon mal im Archiv?
Die VN ist eine arme Person - Hartz IV Empfängerin - dies als Randbemerkung!
Einen schönen Gruß
[Name ausgeblendet]
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