Kfz Anhängerschaden

16.06.2015 18:20:41

Guten Tag werte Kollegen,

Firmenkunde stellt seinen Anhänger bei einer Messe zum Entladen an einer hierfür vorgesehenen Rampe ab. Das ziehende Fahrzeug wird zwischenzeitlich anderweitig eingesetzt, der Hänger steht alleine.
Bei Entladen fällt eine Metallstange auf ein daneben stehendes Kfz und beschädigt dieses. Der Hänger verfüht über einen eigene Kfz Haftpflicht.

Die regulierung des Schadens obliegt m.E. ausschließlich der Kfz Haftpflicht des Anhängers, sehe ich das richtig?

danke für Ihre Hilfe,

Ihr

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...


16.06.2015 19:20:02

Guten Tag werter Herr [Name ausgeblendet],

wenn ich mich Recht entsinne gibt es seit dem Urteil von 2010 die
Schadensteilung zwischen der Kfz Zugmaschine und dem Anhänger . Vorzugsweise
bei einem Versicherer untergebracht fragt der Versicherer für den Anhänger
meist bei Antragstellung nach wo die Zugmaschine KfZ HP versichert ist wenn
dem nicht so ist , meist aus oben genannten Grund ..

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...

16.06.2015 19:24:12

Ja!

Glück auf!

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...

18.06.2015 10:43:12

Ein klassischer Be- und Entladeschaden – somit nicht versichert!

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...

18.06.2015 13:04:18

Hallo,

ja ein klassischer Be- und Entladeschaden der in der Kfz Haftpflicht des Anhängers mitversichert ist und nicht in der PHV und kaum in der BHV versichert ist.
Da der Hänger abgestellt war, kann auch die Haftpflicht des ziehenden Kfz nicht mitherangezogen werden, soweit die Schadenabt. der Generali, Ihnen zur Info.

Beste Grüße,

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...

18.06.2015 13:06:50

Wie kommen Sie denn darauf?
Wir sind doch nicht in der PHV.

---------------------------------------------------------------------

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...