Knifflige Kfz-HP Sache

12.08.2005 20:43:06

Liebe Kollegen!

Mir ist folgender Sachverhalt herangetragen worden, bei dem ich nicht weiter
komme:

Stellen Sie sich vor, jemand hat einen Kfz-Restwert-Leasingvertrag
abgeschlossen. Der Leasingnehmer möchte nach Hälfte der Vertragsdauer aus
dem Vetrag aussteigen und stellt dem Leasinggeber eine Person vor, die an
seiner statt den Vertrag übernimmt.
Alle Parteien einigen sich, dass das Fahrzeug schnellstmöglich den Besitzer
wechseln soll. Zu zweit werden die beiden beim Leasinggeber vorstellig, man
unterzeichnet einen Antrag auf Vertragsüberschreibung. Zusätzlich zu diesem
Procedere hat der ursprüngliche Besitzer (LN) des Fahrzeugs mit dem
künftigen Besitzer eine schriftliche Vereinbarung getroffen, in der unter
anderem festgehalten ist, dass das Auto ab der Schlüsselübergabe dem
Neubesitzer gehört und dass der Neubesitzer. Ferner wurde festgehalten, dass
der Neubesitzer, sobald die Vertragsübernahme "amtlich" ist, den Wagen
ummeldet und versichert.

So weit, so gut. Zwei Tage später verursacht der Neubesitzer einen Unfall
mit dem Wagen. Ergbnis: Totalschaden. Zum Zeitpunkt des Unfalls war die
Vertragsüberschreibung noch nicht abgeschlossen.
Halter des Kfz war ebenfalls noch der Altbesitzer.
Da der Wagen noch keine Versicherung außer der "alten" beim ersten Besitzer
hat, reguliert die Versicherung des alten Besitzers den Kassko-Schaden.
Allerdings fordert die Versicherung eine Vertragsstrafe von 1.000,- EUR vom
VN, weil entgegen vertraglicher Bedingungen eine nicht im Vertrag angegebene
Person den Wagen gefahren ist. Hinzu kommt, dass eine Differenz zwischen dem
Betrag entsteht, den die Versicherung an die Leasingfirma erstattet und dem
Betrag, den die Leasingfirma gern hätte, um ohne Verlust aus der
Vetragsbeendigung hervorzugehen. Summa summarum lasten nun Kosten in Höhe
von 1.650,- EUR auf dem Altbesitzer.
Erschwerden kommt hinzu, dass der Verursacher des Unfalls, der Neubesitzer,
sich wenig kooperativ zeigt.

Ich kenne aus der KfZ-Haftpflicht die Regelung, dass eine Versicherung
automatisch für eine gewisse Interims-Phase (ich glaube, das sind zwei
Wochen) auf den Neubesitzer übergeht. Wenn man so argumentieren würde,
dürfte die Versicherung auch die Vetrtragsstrafe nicht erheben, weil nicht
irgend ein beliebiger Dritter, sondern der neue Besitzer des Wagens der
Fahrzeug lenkte.

Welche Aussichten hätte Ihrer Meinung nach diese Argumentation?

Ist die Vertragsstrafe bei dem VU üblich?

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...