Konkurrenzlos günstige LKW-Einstufung im Werkverkehr anstelle Güterverkehr mit späterer Korrektur u. Prämien-Nachforderung!?

11.11.2010 16:00:18

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

so etwas ist uns noch nicht untergekommen:

obwohl ein fremder Ausschließlichkeitsvermittler auf Grund gleichzeiti-

gen Abschlusses der Betriebs-Haftpflicht- sowie Verkehrs-Haftungs-Ver-

sicherung für Frachtführer von fremden Auftraggebern wusste, versicher-

te er die Fracht-Führer-LKW’s gleichzeitig “konkurrenzlos günstig“ als

LKW’s im Werkverkehr!?

Grenzt das nicht schon an arglistige Täuschung, wodurch der Kunde von

den LKW-Versicherungen rückwirkend zurücktreten bzw. diese anfechten

kann? Welche Prämie stünde dann dem Versicherer höchstens zu?

Die Gesellschaft wurde darauf aufmerksam gemacht u. will jetzt rück-

wirkend für alle LKW’s Güterverkehr dokumentieren und tausende Euro’s

Prämie nachfordern!

Was wäre wenn ein selbstverschuldeter Verkehrsunfall eingetreten wäre?

Hätte der Versicherer trotzdem leisten müssen u. wäre der Versiche-

rungsnehmer dann nicht regreßpflichtig? Wenn doch, kann der Ausschließ-

lichkeitsvermittler entsprechend auf Schadenersatz in Anspruch genommen

werden? Hat der Frachtfuhr-Unternehmer unwissend einen Straftatbestand

erfüllt, weil er mit unzureichendem Vers.-Schutz u. unzutreffenden Ver-

sicherungsnachweisen gegenüber Auftraggebern tätig geworden ist.

Auf Ihre Antworten sind wir sehr gespannt.

Mit kollegialem Gruß

[Name ausgeblendet]

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