Konsultation Provisionsabgabeverbot u.a.

30.04.2012 12:46:33

Hallo Listenteilnehmer,

Will der GDV Vermittler vom Markt ausschalten?
http://www.versicherungsjournal.de/leserbrief/will-der-gdv-vermittler-vom-markt-ausschalte

Wer genau solche Entwicklungen infolge Lobbyarbeit einseitiger
Interessenverbände verhindern will, kann sich an der Diskussion um das
Provisionsabgabeverbot mit der BaFin, die dazu einen Entwurf veröffentlicht
hat, öffentlich beteiligen, nämlich unter:

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Konsultation/2012/kon_0412_verbot_so

Auszug:

"Konsultation 4/2012 - Zukunft des Verbots der Gewährung von
Sondervergütungen und der Schließung von Begünstigungsverträgen
26. April 2012

Nicht zuletzt aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts prüft die
BaFin deshalb - ergebnisoffen - ob die insbesondere in der Kranken-, Lebens-
und Schadenversicherung geltenden Verbotsnormen modifiziert oder
gegebenenfalls sogar abgeschafft werden sollten.

Dieses Konsultationsverfahren soll es den interessierten Verbänden,
Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittlern aber auch Einzelpersonen
ermöglichen, sich an der Diskussion um die Zukunft der Verbotsnormen zu
beteiligen.

Gerade die unterschiedlichen Reaktionen auf das oben genannte Urteil des
Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. haben gezeigt, dass eine öffentliche
Beteiligung an der Diskussion um die Zukunft der Verbote notwendig
erscheint, damit rechtliche Erwägungen, aber auch die faktischen
Auswirkungen einer möglichen Veränderung der Verordnungen bei der Abwägung
widerstreitender Interessen umfassend berücksichtigt werden können.

Stellungnahmen können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation
04/2012; VA 31-I 4318-2012/0002) und des Betreffs (Zukunft des Verbots der
Gewährung von Sondervergütungen und der Schließung von
Begünstigungsverträgen) bis zum 25.05.2012 auf folgenden Wegen abgegeben
werden:

a.. schriftlich oder
b.. per E-Mail an konsultation-04-12[E-Mail ausgeblendet]
Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu
veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, wenn Sie mit einer
Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht
einverstanden sind."

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...