Korrespondenzpflicht der Versicherer
28.01.2009 13:11:10
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Liste,
nach RA Everts droht neues Ungemach bei o.g. Korrespondenzpflicht der
Versicherer. Er unterscheidet zwischen gebunden Versicherungsvermittler und
Versicherungsmakler. Sehen Sie hierzu diesen Link:
http://www.haufe.de/finanzdienstleister/newsDetails?newsID=1233129006.82&Sub
area=News&chorid=00511551
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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