Korrespondenzpflicht der Versicherer

28.01.2009 13:11:10

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Liste,

nach RA Everts droht neues Ungemach bei o.g. Korrespondenzpflicht der
Versicherer. Er unterscheidet zwischen gebunden Versicherungsvermittler und
Versicherungsmakler. Sehen Sie hierzu diesen Link:

http://www.haufe.de/finanzdienstleister/newsDetails?newsID=1233129006.82&Sub
area=News&chorid=00511551

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...