Krankenkassen - illegale Versicherungsvermittler?

09.04.2010 15:18:19

IGVM Pressemitteilung vom 09.04.2010

Krankenkassen: Illegale Versicherungsvermittler?

Osnabrück, 09.04.2010

"Gesetzliche Krankenversicherungen unterhalten einen Betrieb gewerblicher Art, wenn sie ihren
Mitgliedern private Zusatzversicherungsverträge vermitteln und dafür von den privaten
Krankenversicherungen einen Aufwendungsersatz erhalten." Auf diesen Beschluss des Bundesfinanzhofs
(BFH) vom 03.02.2010 unter Az. I R 8/09 weist die INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER
VERSICHERUNGSMAKLER IGVM e.V.) auf ihrer Internetseite www.igvm.de hin.

Die gewerbliche Versicherungsvermittlung sei in Deutschland seit 2007 eine erlaubnispflichtige
Tätigkeit, geregelt in der Gewerbeordnung unter § 34 d. Versicherungsvermittler und unter diesen
insbesondere Versicherungsmakler, die nicht einen Versicherer vertreten, sondern im Auftrag der
Versicherungsnehmer tätig werden, unterliegen seitdem zahlreichen Anforderungen, wie Informations-,
Beratungs- und Dokumentationspflichten.

Gesetzliche Krankenkassen, die jetzt noch gegen Entgelt Zusatzversicherungen privater
Krankenversicherer vermittelten, verstießen nicht nur gegen die Gewerbeordnung, sondern auch gegen
die im Versicherungsvertragsgesetz zum Schutz der Verbraucher aufgeführten Pflichten eines
Versicherungsvermittlers, so die IGVM.

"Es ist ein Skandal", so

[Name ausgeblendet]

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