Laufzeitverkürzung einer KLV = Novation ?

17.02.2005 12:50:12

Sehr geehrte Kollegen,

einer meiner Kunden hat 1995 über MLP eine KLV inkl. BUZ bei der
Continentale abgeschlossen.
Netterweise hat der MLP- „Berater“ das Endalter 85 vereinbart.
Es handelt sich nicht um einen Vertrag mit Laufzeitverkürzung durch
Zinsüberschüsse.

Nach Überprüfung wurde zudem festgestellt, dass auch die BUZ - Bedingungen
nicht mehr den heutigen Anforderungen genügen.
Nun möchte der Kunde gern die Laufzeit auf Endalter 60 verkürzen und die BUZ
aus dem Vertrag kündigen.
Aufgrund der nun geltenden Steuergesetze bin ich nun etwas unsicher und wäre
über etwas Hilfe dankbar.

1. Durch die Kdg. der BUZ würde sich der mtl. Gesamtbeitrag um diesen
Risikoanteil verringern.
Ist es nun steuerschädlich, wenn der Kunde den KLV-Vertrag dennoch mit dem
jetzt geltenden Beitrag weiterführt?

2. Die Restlaufzeit würde dann noch immer 23 Jahre betragen.
Hätte diese Laufzeitverkürzung dennoch eine steuerschädliche Novation des
Vertrages zur Folge?

Tut mir leid, wenn diese Fragen etwas banal klingen, bis Ende 2004 hatte ich
auch keine Probleme damit.

Im Archiv bzw. den Forumbeiträgen konnte ich dazu leider keine entsprechende
Antwort finden.

Ich danke bereits vorab für Ihre Mühe und wünsche Ihnen Allen noch einen
erfolgreichen Tag.

mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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