Ledige Eltern - Wegfall der Steuerklasse II

17.04.2004 13:48:08

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
hier eine kurze Info für diejenigen (Kunden), die Kinder haben und
unverheiratet sind:
Durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 29.12.2003 (!) wurden zum 1.1.2004 die
Voraussetzungen für den Erhalt der günstigen Steuerklasse II für ledige
Eltern drastisch verschärft: Sie wird nur noch gewährt, wenn man mit
mindestens einem minderjährigen Kind - aber ohne eine volljährige Person in
häuslicher Gemeinschaft lebt. Dabei ist es unerheblich, in welcher
Beziehung die andere volljährige Person zu einem steht. Wer also z.B. mit
Kind und der Oma, oder mit Kind und anderen in einer Wohngemeinschaft lebt,
fällt ab 01.01.04 (!) aus Lohnsteuerklasse II heraus und landet in I.
Für die Betroffenen sicherlich eine wichtige Information.

Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__24b.htm

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...