Leistung Hausarzttarif

15.03.2007 17:59:51

Guten Abend Kollegen,

einer meiner Kunden ist bei der Inter im Tarif CL versichert. Nun war er bei
seinem Hausarzt, der ihm eine Überweisung zu einem Hautarzt ausstellte, da
es sich hier um eine eindeutige Hautarztangelegenheit handelte. Operatives
entfernen eines Blutschwammes. Die Inter zahlt nun dem VN nur 75% Erstattung
mit dem Hinweis, das, ich zitiere: „Wir bitten unbedingt zu beachten, dass
Facharztrechnungen nur dann zu 100% erstattet werden, wenn eine
entsprechende Erstbehandlung des Hausarztes (Allgemeinmediziner/Prakt.
Arzt) mit eingereicht wird. Die alleinige Vorlage der Überweisung zusammen
mit der Facharztrechnung stellt keinen Anspruch auf eine 100% ige Erstattung
dar.“

Ich frage mich was das soll und ob das gängig bzw. rechtens ist. Immerhin
ist das ausstellen einer Überweisung des Hausarztes doch ein Nachweis der
„eigentlich“ ausreichen müsste, oder sehe ich das falsch.

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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