Leistungverweigerung Krankentagegeld

06.01.2007 10:18:51

Guten Tag werte Kollegen,

unser Kunde war 2004 und 2005 krank (Herz) und ließ sich in 2006 wieder
gesundschreiben. Jetzt mußte er erneut "mit Herz" ins Krankenhaus.
Der Krankenversicherer leistete 2004 und 2005 aufgrund des nachgewiesenen
Einkommens in 2003.
Nun macht der Krankenversicherer einen auf blöd, was bestimmt dem üblichen
Niveau eines Struckiversicherers entspricht, wie folgt:

er verlangt Einkommensnachweise für 2004 und 2005 (man muß sich das mal
vorstellen), sowie für 2006.
Das Problem in 2006 ist, daß hier vermutlich der Nachweis nur teilweise
gelingen dürfte, da unser Kunde (selbständiger Immobilienvermittler) praktisch
wie ein Existenzgründer von vorne anfangen mußte. Die C...l versichert bei
tatsächlichen Existenzgründern den Betrag ohne Nachweis.

Kann der Krankenversicherer die Leistung mit Verweis auf fehlende Nachweise
verweigern?
Warum wird von den PKV ohne weiteres der Beitrag für das Tagegeld in
beliebiger Höhe kassiert ohne, wie es z.B. jede simple Betriebshaftpflicht oder
Rechtsschutz macht, jährlich einen Fragebogen zu senden und z.B. nicht mehr
versicherbares Einkommen per Option auf Reserve zu stellen.Warum gibt es kein
Tagegeld das ohne Nachweis bis zu einer bestimmten Höhe gezahlt wird. Warum ist
unsere Branche manchmal schlimmer als ihr Ruf? Fragen über Fragen.

Ihr

[Name ausgeblendet]

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