Meldepflicht bei Schutzgelderpressung

17.06.2010 11:05:17

Hallo Listenteilnehmer.

welche Erfahrungen gibt es mit Versicherungen, wenn bei Gastronomen
Schutzgelderpressungen vorliegen?

"Versäumt es ein Gastwirt, seinen Einbruchdiebstahl-Versicherer darüber zu
informieren, dass ihm von Schutzgeld-Erpressern die Zerstörung seines Lokals
angedroht wird, genießt er im Falle eines anschließenden Vandalismusschadens
keinen Versicherungsschutz. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16.
Juni 2010 entschieden (Az.: IV ZR 229/09)."

http://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/streit-um-verheimlichte-gef

Wie verfährt der Versicherer, wenn diese pflichtgemäß gemeldet werden:
Kündigung oder Prämienerhöhung? Welcher Versicherer versichert seinen
Gastronomiebetrieb, wenn bei Antragstellung pflichtgemäß
Schutzgelderpressungen angezeigt werden? Auch wenn in den Anträgen nicht
direkt danach gefragt wird (oder wird gefragt?) müssen diese wohl angezeigt
werden?

Wie hoch sind übliche Prämien für Schutzgeldzahlungen? Rechnen diese sich
gegenüber einer Prämienerhöhung der Versicherung? Werden Schutzgelder von
Gastronomen üblicherweise gezahlt, so dass es zu keinen Problemen mit
Versicherern kommt, weshalb hierzu auch keine Erfahrungen vorliegen?

Sind Fälle bekannt, wo Versicherungsnehmer es abgelehnt haben, eine
bestimmte - z. B. Einbruch- oder Feuer- Versicherung abzuschließen, und
wenig später ein Schaden durch vorsätzliche Fremdeinwirkung entstanden ist?
Wenn der Vermittler in diesem Fall erneut mit Hinweis auf die sich gezeigte
Schadengefahr ein Versicherungsangebot unterbreitet, könnte er sich ja auch
verdächtig machen. Gibt es solche Fälle?

Am Ätna gibt es gebührenpflichtige private bewachte Parkplätze, die nur
durch eine Linie abgegrenzt sind. Man kann sich auch kostenlos direkt auf
die andere Seite der Linie stellen. Allerdings steht da regelmäßig schon ein
zertrümmertes Fahrzeug. Ist das nun irgendwie strafbar, oder nur eine
allgemeine Warnung mit Hinweis auf den Nutzen, sich auf den bewachten
Parkplatz zu stellen? Also lediglich so zu werten, wie evtl. mit einem
drastischen Bild untermalte Werbung der Versicherer, dass alle xx Minuten in
Deutschland ein Einbruch geschieht?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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