Nachfrage zu Obliegenheitsverletzung nach §34 VVG

28.08.2006 15:26:24

Hallo Kollegen,

mich beschäftigt gerade folgender theoretischer Fall, bei dem ich mit meiner Literatur irgendwie
nicht weiterkomme.

Situation: Versicherung fordert den Kunden nach Schadensfall auf, bestimmte Beleg gem. §34 VVG
einzureichen. Geschädigter übersendet fast alle Unterlagen, weigert sich jedoch eine Bestimmte
auszuhändigen, da er nicht erkennen kann, in wieweit diese Information zur Schadensregulierung
notwendig sei und in seine Persönlichkeitsrecht greift.

Gesellschaft lehnt Leistung wegen Obliegenheitsverletzung ab.

Soweit alles klar.

Über die strittige Unterlage kommt es zu einem Gerichtsverfahren, da der Kunde auf Leistung klagt.

Wenn die Gesellschaft verliert, bekommt der Kunde die entsprechende Versicherungsleistung, da
entscheiden wurde, das es sich um eine Obliegenheitsverletzung handelte.

Die Frage ist nun, wenn der Kunde verliert und nach dem für ihn negativen Urteil die Sache für
geklärt sieht, sich dem Urteil beugt und dann die geforderte Unterlage bei dem VR einreicht.

Erhält er dann noch die Versicherungsleistung, oder hat er diese verwirkt?

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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