Nachversicherung Neugeborener/Adoptivkind
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ein kinderloses Paar hat zum 1.11.2004 eine Zusatzversicherung als Ergänzung
zur GKV für
Den stationären Krankenhausaufenthalt abgeschlossen.
Am 17.1.2005 bekommt dieses Paar ein 8 Tage altes Baby vom Jugendamt zur
Adoptivpflege
Übergeben. Die leibliche Mutter hat ab Geburt 8 Wochen die Möglichkeit Ihre
Adoptionsfreigabe
Rückgängig zu machen.
Der Krankenversicherer lehnt eine Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung
ab, da zum Zeitpunkt
der Übergabe des Kindes die dreimonatige Vorversicherung der Eltern noch
nicht gegeben war.
In den Musterbedinungen ist zu § 2 (3) aufgeführt:
„Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im
Zeitpunkt der Adoption noch
Minderjährig ist. Mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ist die Vereinbarung
eines Risikozuschlages
Bis zur einfachen Beitragshöhe zulässig“
Ist die Entscheidung des Versicherers korrekt?
Wann ist der Zeitpunkt der Adoption?
a) bei Pflegeübergabe
b) nach Ablauf der 8-wöchigen Widerrufsfrist
c) nach Ablauf aller rechtlichen Voraussetzungen
Zwischenzeitlich ist das Baby erkrankt und eine Annahme ohne Einschränkung
nicht o.w. möglich!
Vielen Dank
[Name ausgeblendet]
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