Neues von der Haftungsfront / Fernabsatzgesetz

19.01.2005 10:55:57

Ladies and Gentlemen,
Denjenigen von Ihnen, die meine gestrige Email mit dem Hinweis auf das
Fernabsatzgesetz gelesen haben, sei gesagt, daß ich in dem Punkt auf dem
falschen Dampfer saß. Das Fernabsatzgesetz gilt demnach in der Regel nicht
für Versicherungsmakler, die sowohl persönlich als auch über Telefon etc
ihre Geschäfte abwickeln. Nachzuvollziehen im BGB § 312 b Abs.3, Satz 3,
konkretisiert durch VVG §48a - beides Anfang Dezember 2004 in Kraft
getreten.
Vielen Dank

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