Nicht gemeldeter ED-Schaden

09.10.2003 18:54:49

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

hat jemand Erfahrung oder eine unverbindliche Meinung zu folgendem Sachverhalt:

Ein VN meldet einen ED mit nur geringfügigem Schaden nicht seiner Versicherung, weil er fürchtet, daß ihm ansonsten der Schutz gekündigt wird, oder Sicherungsauflagen gemacht werden, die ihn weitaus teurer kämen, als der entstandene Schaden.

Die Obligenheit einen ED unverzüglich zu melden, bezieht sich IMHO nur auf den Anspruch auf Erstattung des aktuellen Schadens. Oder wäre es möglich, daß ein späterer Schaden mit dem Verweis auf die jetzige Pflichtverletzung ebenfalls abgelehnt würde? (So nach dem Motto: Wäre uns damals der Schaden gemeldet worden, hätten wir ...).

Vorab vielen Dank für jede Antwort.

Mit besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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