Nichtzahlung wegen Obliegenheitsverletzung?

08.07.2004 10:50:11

Vielleicht haben Sie eine Vorschlag zu folgendem Fall:

Ein Arzt hat über unser Haus 2000 eine Praxisinventarversicherung vereinbart
(ohne Maklermandat).
Er vergass seine bisherige Versicherung beim Gerling zu kündigen.

2001 hatte der Kunde einen Schaden über 26.000 Euro. Der Kunde meldete
diesen Schaden dem Gerling. Dieser stellte Unterversicherung fest und
regulierte korrekt 13.000 Euro.
Erst Anfang 2004 fiel dem Kunden ein, dass er eine Inventarversicherung über
unser Haus vereinbart hatte indem die gleiche Summe versichert worden war.

Der Versicherer hat die Regulierung des restlichen Schadens abgelehnt, weil
dieser nicht rechtzeitig gemeldet wurde.
Eine rückwirkende Aufhebung des Vertrages wegen Doppelversicherung wird
gleichfalls abgelehnt, weil der Kunde ja beim Gerling nur die eine Hälfte
seiner Praxis versichert hatte und beim neuen Versicherer die andere Hälfte,
daher bestünde keine Doppelversicherung.´

Wir haben von der Geschichte jetzt erstmalig erfahren, weil der neue
Versicherer nun -in Kenntnis der Unterversicherung- eine Erhöhung der
Versicherungssumme mit einem höheren Beitrag durchsetzen will. Wir haben
daraufhin den Kunden kontaktiert, um ihm ein preiswerteres Angebot zu
unterbreiten und ihm dies statt einer Umstellung anzubieten.

Leider haben wir viel zu spät davon erfahren: Die Fronten zwischen
Versicherer und VN sind bedauerlicherweise derart verhärtet, dass wir hier
kaum etwas durch ein Gespräch bewegen können.

Da wir nur als Vermittler eingesetzt waren, unser Anteil an den Vorgängen
gut dokumentiert ist und wir zudem in den Geasamtvorgang nicht involviert
wurden, stellt dies für uns keinerlei haftungsrechtliches Problem dar, aber
der Kunde tut uns schlicht leid.

Meine Idee: Gibt die Obliegenheitsverletzung ausreichend her, um die
Leistung zu verweigern? Die Obliegenheit schützt ja vom Zweck her den
Versicherer. Die Beweissicherung wurde durch den Gerling jedoch mit
unabhängigem Gutachter nachprüfbar vollzogen. Die Interessen des Versicherer
sind somit ausreichend geschützt und der Kunde wird unverhältnismäßig für
die Obligenheitsverletzung bestraft.

Wie sehen Sie das?
Welche Chancen sehen Sie den Schaden durchzusetzen oder wenigstens die
Aufhebung der Zweitversicherung zu erreichen um wenigstens einen kleinen
Trost zu spenden.

Bin gespannt auf Ihren Rat!

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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