Obliegenheitsverletzung: WICHTIG FÜR MAKLER
23.07.2005 15:23:37
Hallo werte Kollegen,
angenommen:
ein Kunde füllt eine Schadensmeldung aus:
eigenhändig, eigenständig, ist weder mit den Formularfragen und deren
Beantwortung überfordert noch zieht er seinen Makler hinzu und,
angenommen, der Kunde begeht hier durch eine Falschbeantwortung eine
Obliegenheitsverletzung:
kann der Makler in eine Haftung für die Falschbeantwortung genommen werden,
obwohl er weder eine Kopie der Schadensmeldung vom Versicherer noch von dem
Kunden erhalten hat mit der Begründung " DER MAKLER HÄTTE EINE KOPIE DER
MELDUNG VOM VERSICHERER ANFORDERN MÜSSEN"?
Ich bin für jeden Hinweis, ob die Maklerpflichten so weit reichen dankbar,
andere Kollegen sicher auch.
Ihr
[Name ausgeblendet]
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