Obliegenheitsverletzung durch Wetterwarnung?

19.10.2006 11:58:44

Werter Mailerkreis,

ein Regionalversicherer bietet seinen Kunden ein kostenloses
Unwetterwarnsystem an, bei dem wahlweise per Mail oder SMS Unwetterwarnungen
für den PLZ Kreis des VN versand werden. Die Werbebroschüre diesbezüglich
beinhaltet

„Zum Beispiel: Sie können rechtzeitig die Fenster und Rollläden schließen.
Sie können die Gartenmöbel wegräumen (oder den Nachbarn darum bitten, wenn
Sie gerade nicht zu Hause sind). Sie können noch schnell das Auto in die
Garage fahren. Sie können die Rückstausicherung überprüfen. Sie können die
Wasserleitungen vor plötzlichem Frost schützen und, und, und…“ und endet mit
dem Satz

„Und sollte es trotz Unwetterwarnung doch zu einem Schaden kommen, können
Sie sich wie gewohnt auf Ihren umfassenden Versicherungsschutz verlassen.“

Nun die Frage: Könnte dem VN nach entstandenem Schaden bei versandter
Unwetterwarnung eine Obliegenheitsverletzung vorgeworfen werden?

Da dieses Projekt offenbar erst startet, sind noch keine diesbezüglichen
Vertragserweiterungen zu verzeichnen.

Für Ihre fachkundige Meinung wäre ich dankbar

[Name ausgeblendet]

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