Obliegenheitsverletzung

17.05.2005 00:40:06

Hallo werte Kollegen,

daß eine Obliegenheitsverletzung, z.B. falsche Angaben in einer
Schadensmeldung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen dürfte mittlerweile
hinreichend bekannt sein. Die Haftungsgefahr für den Makler, der Schadensformulare
für seine Kunden ausfüllt wohl auch.
Ungeklärt sind für mich noch folgende Fragen:

- bis wann kann eine Falschangabe vom VN korrigiert werden, also die
Obliegenheitsverletzung geheilt werden, kann sie überhaupt geheilt werden?

- bis wann kann der Versicherer sich auf die Obliegenheitsverletzung
berufen? Auch noch nach Abschluss der Regulierung?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar, ist wirklich wichtig, wahrscheinlich
nicht nur für mich.

Freundlicher Gruß,

[Name ausgeblendet]

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