PHV: Gefälligkeitsschaden?

20.11.2005 13:02:56

Hallo Hr. [Name ausgeblendet],

ich habe das Lehrbuch mal kurz aufgeschlagen zum Thema
"Bearbeitungsschadenklausel". "...Die Mitversicherung insbesondere in der
Betriebshaftpflichtversicherung erhebliche Bedeutung...."

Dort heisst es dann weiter:

"...der VN muss die Tätigkeit demnach an fremden Sachen ausüben. Führt eine
Tätigkeit an eigenen Sachen zu einem Schaden an fremden Sachen, besteht
dafür Versicherungsschutz...

Die Tätigkeit alleine reicht aber auch nicht aus. Vielmehr muss der
Sachschaden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit entstanden
sein. Der Ausschluss kann deshalb nie für private Gefälligkeitshandlungen
gelten. Helfen Sie einem Bekannten beim Umzug und lassen Sie eine Kiste
fallen, dass der Inhalt zerstört wird, fehlt es an der gewerblichen oder
beruflichen Tätigkeit, die zur Anwendung des Ausschlusses führen würde."

Ergo: Gefälligkeitshandlungen und Tätigkeitsklausel im privaten Bereich
passen nicht zusammen!

Also sind wir schon mal einen Schritt weiter. Dann könnte wohl noch die
Benzinklausel greifen.

Quelle: "geprüfter Versicherungsfachwirt - Haftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung" Bildungsnetzwerk Versicherungswirtschaft
VVW Karlsruhe 2003

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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