PHV Schaden

20.12.2007 16:53:03

Hallo,

ein gerade 7 jähriger Junge nimmt mit seinem noch nicht 7 jährigem Freund Nägel und zersticht in einer Sozialeinrichtung etliche Gymnastikbälle. Schaden: dreistellig.

Muss die PHV des 7 Jährigen dafür geradestehen oder zählt das schon unter Vorsatz? - Sofern man bei einem 7jährigen von Vorsatz sprechen kann. Bei seinem Freund wurde die Klausel "Deliktunfähige Kinder" gelten. Somit würden sich die Versicherungen ja den Schaden teilen - sofern kein Vorsatz.

Für ein paar kurze Hinweise wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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