PHV, gehts den Versicherern so schlecht?

10.03.2009 11:46:09

Guten Tag Kollegen,

folgender Sachverhalt. Der VN und der Geschädigte befinden sich auf dem
Balkon des VN um dort zu rauchen. Der Geschädigte legt dort auf dem
Balkon sein Handy auf der Brüstung ab, aus welchen Grund auch immer, die
Brüstung ist nach aussen hin durch Blumenkästen gesichert, der VN kommt
mit dem Arm gegen das Handy und dies fällt hinunter, in den Balkon nicht
nach aussen, dabei geht der Touchscreen kaputt und das Handy muss
repariert werden. Der Versicherer lehnt mit der Begründung ab (PHV), das
eine Balkonbrüstung kein Aufbewahrungsort für ein Handy ist?

Ist das wirklich möglich?

Beste Grüße

[Name ausgeblendet]

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