PKV: Naturheilverfahren, Hufelandliste u.sw. ....

12.09.2005 17:44:16

Sehr geehrte Kollegen(-innen),

nachdem ich seit 2 Stunden rumgegoogelt und diverse Telefonate mit den
Gesellschaften geführt habe, bin ich jetzt genau so schlau wie vor - aber
dafür raucht mir jetzt auch noch der Kopf!

Ich befasse mich intensiver mit dem Thema Naturheilverfahren /
Heilpraktikerleistungen. Da gibt es so hervorragende Formulierungen wie

" Versicherer behält sich bei bestimmten Methoden eine Einzelfallprüfung
vor" - ok, klare Aussage (grins)

"die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Er leistet darüber
hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso
erfolgversprechend bewährt haben, oder, die angewendet werden, weil keine
schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen"

"Erstattet werden 100% der Aufwendungen für Naturheilverfahren von
Akupunktur bis Neuraltherapie" -

"Erstattet werden 100% der Aufwendungen für medizinisch anerkannte
Heilmethoden aus dem Bereich der Komplementären Diagnostik und Therapie"

Was sind denn bitteschön medizinisch anerkannte Heilmethoden bzw. von der
Schulmedizin anerkannt bzw. sich als "erfolgversprechend bewährt" haben?
Gibt es dazu eindeutige Rechtssprechung oder Gesetzestexte oder was auch
immer?

Mit kollegialer Empfehlung

[Name ausgeblendet]

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