PKV: irren sich Steureberater und Rechtsanwalt?

20.10.2005 11:28:26

Hallo werte Kollegen,

Kunde, bisher selbständig und PKV versichert, verkauft seinen Betrieb und
will sich von seinem Nachfolger mit einem Gehalt unter der
Beitragsbemessungsgrenze/oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze anstellen lassen.
Nach meiner Kenntniss wird er somit versicherungspflichtig in der GKV, da
noch nicht 55 Jahre alt.
Sein Steuerberater, sowie zwei Anwälte behaupteten in einer Besprechung das
Gegenteil.
Angesichts dieser akademischen Übermacht bin ich total verunsichert, konnte
aber nichts zur Bestätigung der "Mehrheitsmeinung" finden.

Liege ich richtig? Irren sich Steuerberater und Rechtsanwälte?

Besten Dank

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...