Pflichtversicherungsgrenze in der KV

04.09.2003 10:57:06

Hallo liebe ListenteilnehmerInnen,

Ein Kunde von mir verdienst monatlich brutto 3.887,88 Euro. Damit liegt er
über der BBG und über der Pflichtversicherungsgrenze.
Wenn er jetzt in die PKV wechselt und die Pflichtversicherungsgrenze wird im
Januar nur um 100,- Euro erhöht, dann fällt er zukünftig wieder unter diese
Grenze. Muss er dann auch wieder in die GKV??? (Er bleibt natürlich über
der BBG)

Zur letzten Erhöhung gab es ja Sonderbestimmungen. Zählen diese auch bei
zukünftigen Erhöhungen???

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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