Rangruecktritt eines Wohnrechtes

12.06.2006 10:43:50

Hallo werte Kollegen,

ich habe hier einen Grundbuchauszug liegen, wo ein Wohnrecht eingetragen
ist. Ein Mitarbeiter der Deutschen Bank teilte mir mit, dass bei der
grundbuchrechtlichen Belastung einer Immobilie mit einem Wohnrecht
kein Rangrücktritt des Wohnrecht-Begünstigten erforderlich ist. Das heisst,
dass das Wohnrecht immer vor geht. Diese Vorgehensweise gelte für alle
Banken

Ist das so korrekt???

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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