Rechtsberatung - zulässig oder unerlaubt?

19.02.2004 09:05:10

Sehr geehrte Damen und Herren,

ursächlich war im konkreten Fall eine Frage zur Erstellung eines sachgerechten Versicherungsangebotes.
Wird kein solches erstellt, haftet der Makler als Sachwalter weitgehend.
Wenn ein Makler sich spezifisch zum Thema "schlau" macht, erfüllt er eine Kernaufgabe seines Berufes.
Ein in jedem Beruf übliches Verfahren ist dabei sich unter Fachleuten auszutauschen bzw. Rat einzuholen.

Das dort, wo Verträge geschlossen werden, immer auch rechtliches zu diskutieren ist, dürfte jedem klar sein.
Im Zweifel kommt es eben zu Streitigkeiten und damit werden dann die Juristen bemüht.
Deswegen kann aber die Betrachtung, Diskussion und Lösung des Problems nicht exklusiv Juristen vorbehalten sein.
Sonst würde in diesem Land ja nichts mehr ohne Juristen laufen.

Stellt sich also die Frage wo die Grenze zur unerlaubten Rechtsberatung ist.
RBerG Art 1 § 8, Abs. 1 Nr. 1 in der Fassung vom 02.03.1974, gültig ab 01.01.1975 lautet:
"Ordnungswidrig handelt, wer fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen,...".

Ich komme gleich auf den Kern der Sache:
"Geschäftsmäßig besorgen" ist eine der drei zwingend notwendigen Voraussetzung des Paragraphen.
Die anderen beiden Begriffe "fremd" und "Rechtsangelegenheit" dürften regelmäßig erfüllt sein.
Dort wo ein unentgeltlicher Austausch im Rahmen der Kollegenhilfe stattfindet,
liegt definitiv keine geschäftsmäßige Besorgung im Sinne des Gesetzes vor.
Eine unerlaubte Rechtsberatung wird daher bei Diskussionsbeiträgen in der Regel zu verneinen sein.

Hier eine Quelle mit umfassender Betrachtung und Urteilen zur Sache:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20000063.htm

Ich würde die Frage gerne noch weiter fassen:
Können wir ohne RAe noch Klauseln in einen Versicherungsvertrag einbauen und verkaufen?
Wie ist das also mit der Kirche und dem Dorf?
Läuft noch was ohne zur Rechtsberatung zugelassene Personen?

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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