Rechtschutz "rund um den Bau"

11.08.2004 12:27:19

Sehr geehrte Listenteilnehmer,

gibt es noch RS-VU, welches Vertragsangelegenheiten
"rund um den Bau" nicht ausschließen?

Wo wird ist die Grenze gezogen, ob es sich um eine Baumaßnahme
(im weitesten Sinne) handelt?

Wie wäre der Fall, wenn z.B. ein Architekt eine falsche
Planung erstellt oder z.B. eine minderwertige Bausubstanz verwendet
wird und daraufhin der RS-Kunde Schadensersatzansprüche
geltend machen will ?

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mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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