Rechtsschutz Geschäftsführer GmbH

16.06.2005 13:10:13

Hallo Liste,

da ich in Rechtsschutz nicht fit bin, hier eine Frage:

Ein Kunde, Geschäftsführer einer GmbH (kein Gesellschafter), befürchtet, irgendwann Ärger mit seiner Firma zu kriegen, da er plant sich selbständig zu machen. Für diesen Fall (Freistellung von der Arbeit, entgangene Provisionen etc.) möchte er eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Ich war der Meinung, dass dies ein Fall für den Arbeitsrechtsschutz wäre, da er ja angstellt und nicht selbständig ist. Bis ich auf den §3 Abs 2c. der ARB 2005 gestossen bin:

"Ausschlüsse: aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen"

Meine Frage: Gibt es Gesellschaften, die diesen Ausschluß nicht haben, oder wie kann man die o.g. Fälle versichern? Und wenn ja, wie sind die Wartezeiten?

Im Voraus vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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