Riesterrente mit BUZ oder BU macht dies überhaupt Sinn?

14.08.2012 13:21:36

Werte KollegInnen,

macht eine Riester-Rente mit BUZ oder BU überhaupt Sinn?

Der Eigenbeitrag liegt bei den meisten VR bei 60 EUR im Jahr.
Wenn die VP bzw. der VN BU werden sollte, was passiert dann mit dem
Vertrag?

Ruht er dann?
Reicht der Eigenbetrag von 60 EUR... oder?

dann habe ich zum Thema mal kurz recherchiert:
http://www.vorsorge-und-finanzen.de/riester-koppelung-mit-berufsunfaehigkeit
-ist-sinnlos.html
"Auch aus einem anderen Grund wirkt das Koppelungsangebot wenig durchdacht:
Wer berufsunfähig wird und einen Versicherungs-Lohnersatz bezieht, erhält
keine Zulagen mehr für seinen Riester-Vertrag. Eben diese staatlichen
Zulagen aber sind es, die Riester erst so richtig interessant machen.

Plötzlich kann sich das ganze Koppelungsangebot ad absurdum führen.
Beispiel: Kunde Huber schließt einen Riester-Vertrag plus einer
Zusatzversicherung für den Fall x ab. Tritt der Fall x (=Berufsunfähigkeit)
ein, wird Riester uninteressant (=keine Zulagen mehr!). Stellt Herr [Name ausgeblendet]
den Vertrag dann beitragsfrei, wird im gleichen Moment die
Zusatzversicherung komplett überflüssig. Mit anderen Worten: Der Kunde
versichert sich mit seiner „Riester-Erhaltungs-Police“ genau für den
Zeitpunkt, zu dem sein Vertrag de facto unattraktiv wird. Geht’s noch, sehr
geehrte Damen und Herren von den Assekuranzen!? (13.9.2010, thu)"

http://www.test.de/Riester-Rente-Berufsunfaehigkeit-lieber-getrennt-absicher
n-4180594-4180598/
finanztest 01/2011

"Auf den ersten Blick verlockend: Mit der staatlich geförderten
Riester-Rente können Vorsorgesparer auch einen Berufsunfähigkeitsschutz
abschließen. Bis zu 15 Prozent vom Beitrag dürfen sie dafür verwenden. Doch
die Sache hat zwei Nachteile:

Die Altersrente fällt später geringer aus, als wenn der gesamte Beitrag
in die Altersvorsorge ginge (siehe Oasen in der Zinswüste).
Die Berufsunfähigkeitsrente ist voll steuerpflichtig, wenn der
Versicherte sie tatsächlich einmal in Anspruch nehmen muss. Das schmälert
die ohnehin schon kleine Rente. Von einer Berufsunfähigkeitsrente aus einem
Vertrag ohne Riester-Förderung wäre dagegen nur ein kleiner Teil
steuerpflichtig: der Ertragsanteil.
Tipp: Es ist besser, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsschutz zu
trennen."

Bei der Recherche bin ich nun auch nicht schlauer geworden. Beide Artikel
raten ab, jedoch aus unterschiedlichen Gesichtspunkten.

Also BU auf gar keine Fall!
Wie steht es mit einer BUZ?

Was sagen denn nun meine lieben KollegInnen hierzu?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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