Sachverträge bei Tod

18.10.2005 12:47:57

Von einer Mandantin von uns ist der Mann gestorben. Die Witwe hat die
gemeinsamen Sachverträge bei der R+V auf Grund Todes fristlos gekündigt.

Die R+V schreibt nun, dass das nicht geht und die Witwe nach § 1922 BGB die
Gesamtrechtsnachfolge anzutreten hat und die Verträge bis zum Ablauf zu
zahlen sind.

Kann mir jemand sagen ob dies stimmt oder ob die R+V nur versucht die
Verträge zu halten.

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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