Schadenanzeige zur KH

02.04.2009 16:29:59

Sehr geehrte Kollegen,

warum muss oder soll ein Geschädigter bei der Schadenanzeige in der KFZ
Haftpflicht angeben, wo er selber und mit welchen Risikoeinschlüssen
versichert ist. Was interessiert es die gegnerische Haftpflicht, welche SB
in der Vollkasko des Geschädigten vereinbart ist? Mir fielen dazu keine
definitiven Antworten ein. Gehört das noch zu den Obliegenheiten des
Geschädigten?

Gespannt auf Ihre Antworten und

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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