Solvabilitätsquote

04.12.2007 13:40:44

Guten Tag werte KollegInnen,

Auszug worum es geht:
"Hiernach hat der Lebensversicherer für die Kapitalanlage die
Anlagegrundsätze (Streuung, Mischung, Sicherheit, Rendite und Liquidität) zu
achten und muss bei jedem Investment die Vorschriften zur Kapitalanlage
prüfen, und zwar nach Anlageklassen und -quoten. So darf grundsätzlich nicht
mehr als 35 % des Sicherungsvermögens in Aktien investiert sein.

Darüber hinaus wird aus der Relation der Eigenmittel des Lebensversicherers
zu dem nach Anlagerisiko gewichteten Wert der Kapitalanlagen die sogenannte
Solvabilitätsquote ermittelt. Da sich diese in einer bestimmten Spanne
bewegen muss, kann nur ein kapitalstarker Lebensversicherer auch in
riskantere Anlageformen investieren."

In den letzten Tagen habe ich irgendwo gelesen, dass eine große Anzahl von
Deutschen Lebensversicherern mittlerweile eine geringere Kapitaldecke hat
als seinerzeit die Mannheimer, die ja dann von Protect (!?) übernommen
wurde.

Kennt jemand diese Liste und kann sie uns zur Verfügung stellen?

Einen schönen Gruß

[Name ausgeblendet]

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