[Spamverdacht] Aw: Faxberichte

12.03.2008 07:35:40

Hallo liste,

meines wissens nach als juristischer laie ist es so, dass wenn der
faxbericht direkt auf dem fax gedruckt ist, also nicht nur nachweisbar ist,
dass etwas gefaxt wurde sondern auch was gefaxt wurde, dann ist das
rechtlich wasserdicht und die gesellschaft kann sich nicht herauswinden.
Sollte es aber so sein, dass der faxbericht auf einem extrablatt papier
gedruckt wird, dann reicht das nicht, denn dann ist ja nur bewiesen, dass
mal ein fax geschickt wurde

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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