Sterbegeld - Pfusch des Gesetzgebers

01.07.2004 12:51:58

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Gesundheits-Reformgesetz. Der Gesetzgeber hat ja
"aus Versehen" bei der Streichung des Sterbegeldes anstelle des an sich
gewünschten Termins 1.1.2004 den 1.1.2005 als Stichtag gewählt. So steht
es im Gesetz.

Jetzt lehnen einige Kassen ab, da sie sich auf das ursprüngliche Ziel
der Reform berufen (verständlich, das kostet die Kassen insgesamt ca.
400 Mio Euro). Rechtsexperten wie der Prof. Schnapp der Uni Bochum raten
zur Klage (was einige Sozialämter als Bezahler einiger Bestattungen auch
kräftig machen).

Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Verhalten von GKV-Kassen gemacht?

Gruss,

[Name ausgeblendet]

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