Steuer LV

06.12.2004 13:01:05

Diese Mail erreichte mich gerade von einem Maklerbetreuer.

Evt. können die Kollegen es bestätigen, und in Ihrem Jahresendgeschäft
einbauen.

„Sehr geehrte Damen,

sehr geehrte Herren,

Neuverträge über Kapital- und Rentenversicherungen müssen rechtzeitig vor
Ende des Jahres 2004 abgeschlossen werden, damit die bisherigen
Steuervorteile noch genutzt werden können.

Das Bundesministerium für Finanzen hat jetzt offiziell die Einzelheiten
festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die bisherige steuerliche
Förderung noch gilt. Für die Steuerfreiheit der Erträge muss der Vertrag
noch in diesem Jahr abgeschlossen werden (Erstellung des
Versicherungsscheines in 2004), für den Sonderausgabenabzug muss der Antrag
einen Versicherungsbeginn in 2004 aufweisen und der erste Beitrag noch in
diesem Jahr gezahlt werden.

Der Sonderausgabenabzug entfällt, wenn der Versicherungsbeginn auf den
01.01., 01.02. oder den 01.03.2005 gelegt wird.

Bei Versicherungsbeginnen ab dem 01.04.2005 ist zudem die Steuerfreiheit der
Erträge nicht mehr gegeben



Mit freundlichem Gruß,

[Name ausgeblendet]

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