"Telefonische Antragsstellung" - was wurde daraus?

29.12.2005 12:08:38

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wir hatten dieses Thema -glaube ich- schon öfter: Im Rahmen von Neuordnungen
stellt sich heraus, dass "mit einmal" neue oder geänderte SHU-Verträge,
teilweise wiederum mit neuen 5 Jahren Laufzeit, existieren. Die Kunden
erklären überwiegend, keinen Antrag gestellt und nichts unterschrieben zu
haben. Auf Bitten an das VU, eine Antragskopie vorzulegen, erhielten wir
mehrfach die Auskunft verschiedener VU's, der Antrag sei "telefonisch"
gestellt worden.
Das ist natürlich schön einfach, wir halten das jedoch für rechtlich nicht
zulässig.
In den meisten Fällen haben die betroffenen VU's die entsprechenden Verträge
rückwirkend aufgehoben, oder zumindest den alten Vertragsstand wieder
hergestellt.
Ein spezielles Problem hatten wir mit einer Sachbearbeiterin der Allianz,
die sich sehr stur stellte. Die entsprechende Kundin hat sich dann in dieser
Angelegenheit an den Ombudsmann gewendet. Nach 6 Wochen teilte dieser nun
mit, die Allianz habe den Vertrag jetzt wie gewünscht rückwirkend
aufgehoben. Es geht also doch...

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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