Tolle Kollegen

23.03.2007 10:21:07

Werte Kollegen

Da ich gestern den ganzen Tag unterwegs war, konnte ich erst jetzt Eure
Antworten lesen.
Es zeigt sich also, Glauben allein genügt nicht.
Wenn doch nicht Wenige die gleiche Erfahrung mit Herrn [Name ausgeblendet]
mussten, kann ich mir nicht vorstellen, dass er nur aus gutem Glauben
gehandelt hat.
Warten wir ab, wies weiter geht.

Andere Frage:

Hat jemand von Euch 84-ler im Unternehmen und muss diese mit in der
Vermögensschadenhaftpflicht unterbringen?
Mir geht es um einen Ausschließlichkeitsvertrag mit einem solchen.
Laut Aussage der AXA müsste es so sein, nur habe ich weder eine
Vorstellung wie ein solcher Vertrag auszusehen hat, noch eine
entsprechende Vorlage.
Ich würde mich freuen, wenn mir hier geholfen werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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