Transport-V.

12.07.2004 10:52:35

Guten Morgen, sehr geehrte Themainteressierte,

ein Transport-Versicherer bezahlt einen Schaden auf dem KULANZWEGE, da
es sich nach dem Schadenbild wohl eher um einen nicht auf der versicherten
Reise eingetretenen
Schaden handelt.
Der Kulanzempfänger ( Fa. K ) unterschreibt eine - das ist für Regresszwecke
üblich - Abtretungserklärung,
wonach er eben seine Ansprüche an den Versicherer abtritt.
Der Versicherer nimmt nun Regress beim Lieferanten und Produzenten der Fa.
K. , da diese die Ware
mangelhaft hergestellt hat. ( was zugegeben wird ).
Dennoch frage ich mich, kann ein Versicherer Regress nehmen für eine
Zahlung, die er freiwillig geleistet
hat ( ein Geschenk für seinen Kunden ) ?

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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