Unfallrente von BG Keine Rechtsberatung

29.11.2007 11:56:25

Guten Tag Kollegen,

einer meiner Kunden bezieht über die BG eine Unfallrente in Höhe von 20%.
Sein Steuerberater sagt nun das diese Rente in der Einkommenssteuererklärung
angegeben werden muss, meiner Meinung nach ist dem nicht so. Renten von BGs
sind meines Erachtens steuerfrei und unterliegen nicht dem
Progressionsvorbehalt. Hat jemand zufällig den passenden § zur Hand. Mein FA
konnte mir dazu „keine“ Auskunft geben.

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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