Unfallversicherung - Einstufung in falsche Gefahrengruppe

15.09.2003 11:31:05

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Bearbeitung der Unterlagen eines Mandanten ist mir bei seiner
Unfallversicherung folgendes aufgefallen:

Versicherer A+M, vermittelt durch DVAG.

Beruf Straßenwärter, eingestuft in Gefahrengruppe A, was auf Grund seiner
Tätigkeit nicht richtig ist.
Der Beruf Straßenwärter ist auch im Antrag eingetragen.

Frage:
Gibt es auf Grund der falschen Einstufung eine Möglichkeit den Vertrag
aufzuheben?

Wenn nicht, wie sieht es im Leistungsfall aus?

Wie würden Sie vorgehen, den Versicherer hierauf hinweisen, mit der Gefahr
das der Kunde einen höheren Beitrag zahlen muß?

Danke für Ihre Antworten.

[Name ausgeblendet]

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