Unfallversicherung Multiple Sklerose (MS)

12.11.2005 01:17:25

Hallo Herr [Name ausgeblendet],
hallo Herr [Name ausgeblendet],
hallo Herr [Name ausgeblendet],

die Prüfung der Mitwirkung von Erkrankungen beleibt allen Gesellschaften,
jedenfalls die mir in Europa bekannt sind, vorbehalten.

Selbst ohne Gesundheitsfragen - wo oft alle Vorerkrankungen ausgeschlossen
sind, und dies schon ab der Geburt - gilt das "Kleingedruckte".

Die InterRisk prüft nach Einreichung des Attests, ob schon
Körperteile/Gliedmassen bleibend geschädigt sind und nimmt eventuell
Ausschlussklauseln und/oder Beitragszuschläge auf. Bei besonders schwerem
Krankheitsverlauf kann es zur Antragsablehnung kommen. Die Anrechnung der
Mitwirkung von Krankheiten/Gebrechen erfolgt bedingungsgemäß.

Wichtige Unterschiede!!

Gesellschaften, die nach GDV-Musterbedingungen arbeiten:

Gemäß § 3 der Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99) nach den
GDV-Musterbedingungen gilt: "Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %,
unterbleibt jedoch die Minderung. -> Ab 25 % wird voll angerechnet.

Abweichungen zu GDV-Musterbedingungen:

Gemäß § 4 AUB - i-MAX der InterRisk gilt: Anrechnung der Mitwirkung von
Krankheiten oder Gebrechen erfolgt bei Invalidität ab 55 % sowie Anrechnung
der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen bei sonstigen Leistungen bei
100 %.

Diese Schwelle, wie Sie es nenne, ist hier bereits sehr hoch und, das ist
meine persönliche Meinung, sehr sehr kundenfreundlich!

Viele Grüße.

[Name ausgeblendet]

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