Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

12.04.2005 13:21:23

Werte Kollegen !
Szenario ausgedacht
Eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
wird mit sofortiger Wirkung gekündigt ,der Versicherer gibt
erst zum Ende des Versicherungsjahres frei und beantragt
zu allem Kundenservice einen Mahnbescheid.
Meine Frage ,was ist eine UPR ein Sparvertrag oder eine Unfall nach VVG
,was zieht? Die Kündigung ab dem zweiten Versicherungsjahr zum Ende des
bezahlten Zeitraums oder
die Vertragslaufzeit zum Ende des Versicherungsjahres.
Ein gemischter Vertrag ist im VVG nicht aufgeführt .

Mfg

[Name ausgeblendet]

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