Unterversicherungsverzicht VGB 88

05.01.2005 10:24:02

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ein Versicherer bietet eine Wohngebäudeversicherung auf Grundlage der VGB 88
mit zahlreichen Erweiterungen an.
Grundlage für die Prämienberechnung sind die qm Wohnfläche.
Der Versicherungswert wird aber wiederum in einen Wert 1914 umgerechnet, der
für ein bestimmtes Gebiet eher unterdurchschnittlich berechnet wird -
nämlich mit 140 Mark pro qm (egal ob EFH, MFH, Keller...) und auch so
dokumentiert wird.
Der Versicherer erklärt bei korrekter qm-Zahl Unterversicherungsverzicht
gemäß VGB 88.

Sieht hier jemand bei Vermittlung eines solchen Produktes ein (Haftungs-)
Problem für uns, welches mir nicht sofort auffällt?

Falls der Versicherer zu knapp kalkuliert hat, ist es doch zunächst "sein
Problem"?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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