Untervollmacht an den zu übertragenen Maklerpool

24.10.2007 14:53:36

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich hatte gerade einen Anruf von HDI-Gerling, dass die dortige
Rechtsabteilung die gängigen Maklervollmachten nicht mehr annimmt. Grund ist
der, so wurde mir mitgeteilt, sei eine zwingend notwendige Untervollmacht an
den jeweils zuständigen Maklerpool. Wie muß dies nun genau formuliert sein?
Kann dies ein Zusatzblatt sein, in den man das jeweilige Maklerunternehmen
(Apella, Aruna, etc.) einträgt und vom Kunden gegenzeichnen und mit der
Vollmacht einreicht? Bin hier etwas ratlos...

Vielen Dank für Tips und Hinweise schon jetzt, denn bei
http://www.vermittlerrichtlinie.de habe ich dazu nichts gefunden.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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